UNTERSCHREITUNG DER UNTERRICHTSVERPFLICHTUNG
siehe auch § 43 LDG und "Jahresnorm"
Eine Unterschreitung der Unterrichtsverpflichtung ist bei:
- der Betreuung von Informationstechnologie - Arbeitsplätzen um 1,5 Wochenstunden für HS, PTS und Sonderschulen mit einem HS-Netzwerk und um 1 Wochenstunde in VS und Sonderschulen
- ,der Betreuung einer eingerichteten Schulbibliothek und
- der Ausübung bestimmter pädagogisch-administrativer Tätigkeiten vorzusehen.