SCHULVERSUCHE
siehe auch § 7 SchOG
Schulversuche sollen der Weiterentwicklung des österreichischen Schulwesens dienen. Die Teilnahme der Lehrer beruht auf Freiwilligkeit.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass allfällige Abgeltungen für die Mehrarbeit bzw. zusätzliche Ressourcen im Schulversuch nicht in das Regelschulwesen übernommen werden.