KÜRZUNG DER BEZÜGE
siehe auch § 70 LDG
Der Monatsbezug von LehrerInnen kann durch Beschluss der Disziplinarkommission (während der Suspendierung bis auf zwei Drittel) gekürzt werden.
siehe auch § 70 LDG
Der Monatsbezug von LehrerInnen kann durch Beschluss der Disziplinarkommission (während der Suspendierung bis auf zwei Drittel) gekürzt werden.