JAHRESNORM
siehe auch § 43 LDG
Die Jahresnorm besteht aus drei Bereichen:
Unterrichtsverpflichtung und Aufsichtsführung
(720 - 792 Jahresstunden --> Topf A),
Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturarbeiten
(600 - 660 Jahresstunden --> Topf B) und
sonstige Tätigkeiten, die zu den lehramtlichen Pflichten oder zum Bereich des Berufsfeldes gehören
(Verbleibende Stunden auf die Jahresnorm --> Topf C).
Die Jahresnorm wurde vom bm:ukk auf 1776 Stunden festgelegt.