Servicebuch
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JAHRESNORM

siehe auch § 43 LDG

Die Jahresnorm besteht aus drei Bereichen:

Unterrichtsverpflichtung und Aufsichtsführung
(720 - 792 Jahresstunden --> Topf A),

Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturarbeiten
(600 - 660 Jahresstunden --> Topf B) und

sonstige Tätigkeiten, die zu den lehramtlichen Pflichten oder zum Bereich des Berufsfeldes gehören
(Verbleibende Stunden auf die Jahresnorm --> Topf C).

Die Jahresnorm wurde vom bm:ukk auf 1776 Stunden festgelegt.